Integrationskurs in Duisburg

Momentan bietet unsere Sprachschule in Duisburg noch keine Integrationskurse an…

Wenn Sie länger in Deutschland leben und arbeiten möchten, sollten Sie die deutsche Sprache lernen und ebenso einige wichtige Dinge über das Leben in Deutschland und die deutsche Kultur erfahren. Die sogenannten Integrationskurse übernehmen diese Aufgabe.

Grundvoraussetzung für die Kursteilnahme ist ein dauerhafter Aufenthalt im Bundesgebiet und eine Aufenthaltserlaubnis. Gemäß des Aufenthaltsgesetzes gibt es unterschiedliche Regeln für Teilnahme und Kosten. Für die Teilnahme am Integrationskurs brauchen Sie eine Teilnahmeberechtigung (Ausländerbehörde, Jobcenter, Arbeitsagentur). Ist man nicht zur Teilnahme berechtigt, kann man selbst oder über einen Kursträger (z.B. unsere Duisburger Sprachschule) die „Zulassung“ beantragen. Man sollte aber davon ausgehen, dass z.B. für abgelehnte Flüchtlinge nur ein sehr geringe Chance auf Zulassung besteht.

Jeder Integrationskurs setzt sich aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs zusammen. Am Ende des Integrationskurses steht ein Abschlusstest, den Sie erfolgreich absolvieren müssen. Diese Abschlussprüfung beinhaltet eine Sprachprüfung und den Test zum „Leben in Deutschland“.

Der eigentliche Sprachkurs Deutsch im Rahmen der Integrationskurse behandelt vor allem Alltagsthemen, allerdings können sich diese Themen (Jugendintegrationskurs, Familie/Kinder/Schule, Arbeitswelt, Intensivkurs) auch etwas unterscheiden, je nachdem welche Kursart Sie besuchen. Deutschkurs-Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt. Für Kursteilnehmer mit Vorkenntnissen in der deutschen Sprache gibt es einen Einstufungstest.
Im Verlauf des Sprachkurses (Basissprachkurs Deutsch A1/A2, Aufbausprachkurs Deutsch B1) nehmen Sie an Zwischenprüfungen teil. Am Ende der Sprachkurse steht die Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)“. Mit dem Bestehen des Abschlusstests (im Rahmen der Integrationskurse) haben Sie das „Zertifikat Deutsch“ (Kompetenzniveau B1 nach GER) erreicht, welches allgemein als Mindestvoraussetzung für eine Berufstätigkeit in Deutschland gilt.

Der Integrationskurs ist eine behördliche Maßnahme zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse für Ausländer in Deutschland. Die Durchführung bestimmt sich nach der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung – IntV). Die heutigen Integrationskurse wurden erstmals im Jahr 2005 in Verbindung mit dem Zuwanderungsgesetz eingeführt. Dabei differenziert der Gesetzgeber grob zwischen einer berechtigten (§ 44 Aufenthaltsgesetz) und der verflichtenden (§ 44a Aufenthaltsgesetz) Teilnahme an den Integrationskursen.